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Terminologie

Business Wallet oder Organisations-Wallet: Wo liegt der Unterschied?

Im alltäglichen Gebrauch nirgends. Beide bezeichnen eine digitale Wallet, die von einer Organisation und nicht von einer Person gehalten wird, und die Begriffe werden austauschbar verwendet. Der Unterschied, den man kennen sollte, ist ein anderer: Keiner der beiden Begriffe meint die EU Digital Identity Wallet, die die Mitgliedstaaten nach der eIDAS-Verordnung bereitstellen. [8]

BegriffWo er auftauchtWorauf er sich bezieht
European Business WalletDer Vorschlag der KommissionDas Instrument, das COM(2025) 838 schaffen würde: eine Wallet für Wirtschaftsakteure und öffentliche Stellen. Großgeschrieben ist es ein definierter Begriff, an den Pflichten geknüpft wären. [1]
Business WalletAlltägliche Kurzform, auch auf dieser WebsiteDasselbe Instrument ohne das "European". Die Kommission selbst stellt es als Möglichkeit für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen vor, sich zu identifizieren und grenzüberschreitend Daten auszutauschen. [2]
Organisations-Wallet, organisation walletSprache von Anbietern und KatalogenEine Wallet, die von einer Organisation und nicht von einer Person gehalten wird. Eher eine Beschreibung als ein definierter Begriff, und die Kategorie, zu der die auf dieser Website gelisteten Wallets gehören.
Firmen-Wallet, enterprise walletMarketingtexteErneut dieselbe Kategorie. "Firma" ist das engere der beiden Wörter: Der Vorschlag erfasst auch Einzelunternehmer und öffentliche Stellen. [1]
EU Digital Identity Wallet, EUDI WalletVerordnung (EU) 2024/1183, "eIDAS2"Kein Synonym für eines der genannten, sondern ein eigenständiges Instrument. Das Wallet, das jeder Mitgliedstaat nach der eIDAS-Verordnung bereitstellen muss und das die eigenen Identitätsdaten und elektronischen Attributsbescheinigungen des Inhabers enthält. [8]

Wo der Unterschied echt ist

Zwei dieser Bezeichnungen leisten Unterschiedliches. "European Business Wallet" ist ein Begriff, den COM(2025) 838 definieren würde, und nach Annahme einer Verordnung müsste eine Wallet deren Anforderungen erfüllen, um so heißen zu dürfen. "Organisations-Wallet" definiert nichts. Jeder kann den Ausdruck heute auf jedes Produkt anwenden, ohne irgendeine Anforderung zu erfüllen. [1]

Die Linie, die das EU-Recht zieht, verläuft nicht zwischen zwei Substantiven. Sie verläuft zwischen zwei Instrumenten, und heute verläuft sie nicht dort, wo man sie meist vermutet: Artikel 5a Absatz 1 der eIDAS-Verordnung erfasst natürliche und juristische Personen gleichermaßen. [8] Die Wallet, die der Vorschlag schaffen würde, ist für Wirtschaftsakteure und öffentliche Stellen bestimmt. Ein Wirtschaftsakteur wäre jede natürliche oder juristische Person, die in gewerblicher oder beruflicher Eigenschaft handelt, sodass Einzelunternehmer und Selbstständige einbezogen wären. Der Vorschlag würde außerdem Artikel 5a Absatz 1 ändern, sodass die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung einer EU Digital Identity Wallet nur noch natürliche Personen betreffen würde. Welches Wort auch immer für Letztere verwendet wird, genau diese Unterscheidung würde darüber entscheiden, welche Regeln gelten. [1]

Wie diese Website es nennt

Diese Website sagt "Business Wallet" und "European Business Wallet", wo das vorgeschlagene Rechtsinstrument gemeint ist. "Organisations-Wallet" verwendet sie nur für die allgemeine Kategorie, wie in der Wallet-Liste auf der Startseite, und nie als Namen für das Instrument selbst. Das ist eine Stilentscheidung, keine rechtliche Unterscheidung.

European Business Wallet vs EU Digital Identity Wallet