Primärquellen
- [1] Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the establishment of European Business Wallets. European Commission, COM(2025) 838 final, 2025-11-19. Geprüft 2026-10-22.
Der Vorschlag der Kommission zur Schaffung von European Business Wallets: ein harmonisiertes digitales Werkzeug, mit dem Unternehmen, Einzelunternehmer und öffentliche Stellen sich ausweisen, Dokumente signieren und siegeln sowie geprüfte Bescheinigungen grenzüberschreitend in der EU austauschen können. Öffentliche Stellen müssen eine Wallet zur Identifizierung, Authentifizierung, Dokumenteinreichung und für Mitteilungen akzeptieren; für Unternehmen bleibt die Nutzung freiwillig. Über die Wallet vorgenommene Handlungen erhalten dieselbe Rechtswirkung wie ihr Papier- oder Präsenzäquivalent, gestützt auf qualifizierte Vertrauensdienste, ein europäisches digitales Verzeichnis und ein Vollmachtsmanagement für delegierte Befugnisse, beaufsichtigt von den bestehenden eIDAS-Stellen.
- [2] European Business Wallets (policy page). European Commission, Shaping Europe's digital future. Geprüft 2026-10-22.
Die eigene Politikseite der Kommission, die European Business Wallets als Möglichkeit für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen vorstellt, sich sicher grenzüberschreitend in der EU zu identifizieren, zu authentifizieren und Daten auszutauschen; sie behandelt die Prüfung der digitalen Identität, die Speicherung und Weitergabe von Dokumenten, digitale Signaturen sowie die sichere Kommunikation mit Behörden. Genannt werden geschätzte jährliche Einsparungen von 160 Milliarden Euro für Unternehmen sowie weitere 5 Milliarden Euro an Kosteneinsparungen bis 2029, wobei die Umsetzung zwei Jahre nach Annahme der Verordnung beginnt.
- [3] Simpler EU digital rules and new digital wallets to save billions for businesses and boost innovation. European Commission, press release, IP/25/2718, 2025-11-19. Geprüft 2026-10-22.
Die Pressemitteilung der Kommission, mit der am 19. November 2025 ein digitales Paket angekündigt wurde, das ein digitales Omnibus-Verfahren zur Vereinfachung der Vorschriften für KI, Cybersicherheit und Daten, eine Datenunion-Strategie und den Vorschlag für European Business Wallets zusammenführt. Die Wallets werden als eine einzige digitale Identität für Unternehmen dargestellt, die Bürokratie und grenzüberschreitendes Geschäft vereinfacht, mit prognostizierten jährlichen Einsparungen von bis zu 150 Milliarden Euro für Unternehmen durch die Wallets und bis zu 5 Milliarden Euro an Verwaltungskosteneinsparungen durch das breitere Vereinfachungspaket bis 2029.
- [4] Establishment of European Business Wallets (procedure file). European Parliament, Legislative Observatory, 2025/0358(COD). Geprüft 2026-10-22.
Der offizielle Verfahrensdatensatz des Parlaments zum Dossier European Business Wallets, das im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt wird. Er dokumentiert den Vorschlag der Kommission (19. November 2025), die Überweisung durch das Parlament an den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) (19. Januar 2026, Berichterstatter Eero Heinäluoma) mit Stellungnahmen von IMCO und JURI sowie die Abstimmung des Ausschusses zur Aufnahme interinstitutioneller Verhandlungen am 10. September 2026 — die maßgebliche Quelle für den aktuellen Stand des Dossiers und die Akteure, die es durch das Parlament steuern.
- [5] European business wallets (legislative train file). European Parliament, Legislative Train Schedule. Geprüft 2026-10-22.
Der Eintrag des Parlaments im Legislative-Train-Tracker zu diesem Dossier beschreibt die Wallets als Werkzeuge zur Verringerung von Verwaltungsaufwand und Fragmentierung durch sichere Identifizierung, Authentifizierung und grenzüberschreitenden Datenaustausch für Wirtschaftsakteure. Er verzeichnet den Vorschlag der Kommission (19. November 2025), den Berichtsentwurf des Berichterstatters (April 2026) und die Verhandlungsposition des Rates (9. Juni 2026) und vermerkt, dass öffentliche Stellen die Wallets binnen 24 Monaten nach Inkrafttreten akzeptieren müssen, während die Nutzung für Unternehmen freiwillig bleibt.
- [6] European business wallets: Council adopts negotiating position. Council of the European Union, press release, 2026-06-09. Geprüft 2026-10-22.
Die Pressemitteilung des Rates zur Ankündigung seiner am 9. Juni 2026 angenommenen Verhandlungsposition zu den Wallets: Die EU-Regierungen unterstützen das Modell der Kommission für digitale Identität, E-Signatur und delegierte Befugnisse mit rechtlicher Gleichwertigkeit zu Papierdokumenten, geben den Mitgliedstaaten jedoch Flexibilität, ergänzende nationale Systeme beizubehalten, und heben die Frist zur Zulassung von Wallet-Anbietern von 30 auf 60 Tage an. Damit ist der Weg für Trilogverhandlungen mit dem Parlament frei.
- [7] Regulation (EU) No 910/2014 on electronic identification and trust services for electronic transactions in the internal market (eIDAS). Official Journal of the European Union, 2014-07-23. Geprüft 2026-10-22.
Die ursprüngliche eIDAS-Verordnung schafft EU-weites Vertrauen in elektronische Transaktionen, indem sie die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre notifizierten elektronischen Identifizierungssysteme auf den Vertrauensniveaus „niedrig“, „substanziell“ oder „hoch“ gegenseitig anzuerkennen, und harmonisiert die Regeln für qualifizierte Vertrauensdienste wie elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel und Zustelldienste. Qualifizierte elektronische Signaturen erhalten dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift, Vertrauensdiensteanbieter haften bei Nichteinhaltung, und jeder Mitgliedstaat benennt eine Aufsichtsstelle zu deren Kontrolle.
- [8] Regulation (EU) 2024/1183 amending Regulation (EU) No 910/2014 as regards establishing the European Digital Identity Framework. Official Journal of the European Union, 2024-04-11. Geprüft 2026-10-22.
„eIDAS2“: ändert die ursprüngliche eIDAS-Verordnung, um den Rahmen für die European Digital Identity Wallet zu schaffen, wonach die Mitgliedstaaten eine zertifizierte Wallet bereitstellen müssen, mit der Bürger und Unternehmen Identitätsdaten und elektronische Attributbescheinigungen speichern, verwalten und selektiv offenlegen können, mit nutzergesteuerter Weitergabe und einem verpflichtenden Dashboard vergangener Offenlegungen. Die Daten der Wallet müssen logisch von anderen Diensten des Anbieters getrennt sein, sehr große Plattformen müssen die Wallet auf Anfrage akzeptieren, und der nutzerseitige App-Code muss quelloffen sein.
- [9] Directive (EU) 2017/1132 relating to certain aspects of company law, which establishes the European Unique Identifier (EUID). Official Journal of the European Union, 2017-06-14. Geprüft 2026-10-22.
Eine Kodifizierung der EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinien. Die maßgebliche Bestimmung verlangt, dass jedes in einem Mitgliedstaat eingetragene Unternehmen und jede Zweigniederlassung eine Europäische Einheitliche Kennung (EUID) erhält, damit es unionsweit eindeutig identifiziert werden kann, indem der Mitgliedstaat, das nationale Register und die Unternehmens- oder Zweigniederlassungsnummer kombiniert werden. Die EUID dient ausschließlich der Kommunikation zwischen den vernetzten nationalen Unternehmensregistern (dem BRIS-System) und ersetzt nicht die bestehende nationale Registrierungsnummer des Unternehmens für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr.
- [10] Commission Implementing Regulation (EU) 2015/1502 setting out minimum technical specifications and procedures for assurance levels for electronic identification means pursuant to Article 8(3) of Regulation (EU) No 910/2014. Official Journal of the European Union, OJ L 235, 9.9.2015, p. 7, 2015-09-08. Geprüft 2026-10-22.
Der Durchführungsrechtsakt, der festlegt, was die eIDAS-Vertrauensniveaus „niedrig“, „substanziell“ und „hoch“ tatsächlich erfordern, in vier Bereichen: Registrierung (einschließlich der Strenge der Identitätsprüfung), Verwaltung der Mittel zur elektronischen Identifizierung, Authentifizierung sowie die eigenen Management- und Sicherheitspraktiken der ausstellenden Organisation. Höhere Vertrauensniveaus verlangen strengere Identitätsprüfungen und stärkere Authentifizierungsfaktoren, und die Anforderungen bauen auf internationalen Normen wie ISO/IEC 29115 auf, damit die unterschiedlichen nationalen eID-Systeme der Mitgliedstaaten dennoch interoperabel bleiben.
- [11] Architecture and Reference Framework for the EU Digital Identity Wallet. European Commission, EU Digital Identity Wallet, v3.0.0, 2026-07-21. Geprüft 2026-10-22.
Der von der Kommission gepflegte technische Bauplan für die durch eIDAS2 vorgeschriebene EU Digital Identity Wallet: übergeordnete Anforderungen, eine Reihe nummerierter technischer Spezifikationen, Vertrauens- und Zertifizierungsmodelle sowie Gestaltungsleitlinien zu Bereichen wie Zahlungen, Datenportabilität und Wallet-zu-Wallet-Interaktionen. Version 3.0.0 (21. Juli 2026) bezeichnet sich selbst als die einzige verbindliche Quelle, auf deren Grundlage Mitgliedstaaten und Wallet-Anbieter aufbauen, und verfolgt weiterhin offene Diskussionsthemen wie datenschutzfreundliche Zero-Knowledge-Beweise.
- [12] Commission Staff Working Document accompanying the Proposal for a Regulation on the establishment of European Business Wallets. European Commission, SWD(2025) 837 final, 2025-11-19. Geprüft 2026-10-22.
Die folgenabschätzungsartige Analyse hinter dem Vorschlag zur Business Wallet, die mit dem EU-Standardkostenmodell Kosteneinsparungen in fünf Kategorien administrativer Tätigkeiten modelliert: Identifizierung und Autorisierung, Austausch von Dokumenten und Informationen, Compliance und Überprüfung, Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Datenmanagement sowie grenzüberschreitende Koordinierung. Sie definiert Adoptionsspannen für Wirtschaftsakteure von etwa 10,43 %, 33 %, 50 % und 75 % (ihre realistische Obergrenze, im Einklang mit dem Branchenziel für 2030) sowie einen theoretischen Wert von 100 %, wobei für öffentliche Stellen durchgängig 100 % angenommen werden. Bei 75 % Adoption schätzt sie maximale jährliche direkte Vorteile von etwa 169 Milliarden Euro (etwa 14 Milliarden Euro für öffentliche Stellen, etwa 155 Milliarden Euro für Unternehmen); bei 100 % Adoption etwa 225 Milliarden Euro. Keine der beiden Zahlen stimmt mit der Schätzung von 150 Milliarden Euro aus der Pressemitteilung oder der Schätzung von 160 Milliarden Euro von der Politikseite überein, und das Dokument bringt die drei Zahlen nicht miteinander in Einklang.
- [13] Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the establishment of European Business Wallets: General approach. Council of the European Union, Presidency note to the Permanent Representatives Committee, ST 7659/26, 2026-05-22. Geprüft 2026-10-22.
The Council's general approach text, linked as such from its press release of 9 June 2026. A cover note from the Cyprus Presidency summarises the changes made in the Council's working party, and the annex sets out the full Regulation with additions to the Commission proposal in bold and deletions struck through. Among other things it turns provider notification into an authorisation procedure with a 60-day review, drops the fast track for qualified trust service providers, lets Member States choose their supervisory body, removes the fixed 24-month deadline for public sector bodies, and ties the dates of application to the adoption of implementing acts.
- [14] Regulation (EU) 2018/1724 establishing a single digital gateway to provide access to information, to procedures and to assistance and problem-solving services. Official Journal of the European Union, OJ L 295, 21.11.2018, p. 1, 2018-10-02. Geprüft 2026-10-22.
Die Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor. Sie schafft einen einzigen Online-Zugangspunkt zu den Informationen, Verfahren sowie Hilfs- und Problemlösungsdiensten, die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen unionsweit benötigen, und verlangt, dass die in Anhang II aufgeführten Verfahren für grenzüberschreitende Nutzer vollständig online verfügbar sind. Artikel 14 richtet das technische System für den automatisierten grenzüberschreitenden Austausch von Nachweisen zwischen zuständigen Behörden ein und wendet dabei den Grundsatz der einmaligen Erfassung an, sodass dieselben Daten den Behörden nicht mehr als einmal übermittelt werden müssen. Nachweise werden nur auf ausdrückliches Ersuchen der Nutzer übermittelt, und die Verordnung verlangt, dass der Austausch dem Datenschutzrecht in vollem Umfang entspricht, einschließlich Datenminimierung und Zweckbindung.
