Häufig gestellte Fragen
Was ist die European Business Wallet?
Eine digitale Identitäts-Wallet, die die Europäische Kommission für Organisationen, Unternehmen, Einzelunternehmer und öffentliche Stellen vorgeschlagen hat, statt für Einzelpersonen. Sie würde es ihnen ermöglichen, sich zu identifizieren, Dokumente zu signieren und zu siegeln sowie verifizierte Nachweise mit Gegenparteien und Behörden in der gesamten EU auszutauschen. [1]
Ist sie schon Gesetz?
Nein. COM(2025) 838 ist ein Vorschlag der Kommission, kein angenommenes Gesetz. Er durchläuft das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU: Der federführende Ausschuss des Parlaments stimmte am 10. September 2026 für die Aufnahme von Verhandlungen, was das Plenum am 7. Oktober 2026 bestätigte, und der Rat hat seine eigene Verhandlungsposition angenommen, aber beide Institutionen können den Text vor seiner Annahme noch ändern. [4] [6]
Wann würde sie gelten?
Müsste mein Unternehmen eine nutzen?
Nein. Nach dem Vorschlag würde die Nutzung einer Business Wallet für Unternehmen freiwillig bleiben. Die Pflicht, eine Wallet zu akzeptieren, trifft öffentliche Stellen, nicht die Pflicht für Unternehmen, eine zu besitzen. [1]
Müssten öffentliche Stellen sie akzeptieren?
Ja. Der Vorschlag würde öffentliche Stellen verpflichten, eine Wallet für Identifizierung, Authentifizierung, Dokumenteneinreichung und Mitteilungen zu akzeptieren. [1]
Wie unterscheidet sie sich von der EUDI-Wallet?
Die EU Digital Identity Wallet wurde durch eIDAS2 für natürliche und juristische Personen gleichermaßen eingerichtet, und sie trägt die eigenen Identitätsdaten und elektronischen Attributsbescheinigungen des Inhabers. COM(2025) 838 würde Artikel 5a Absatz 1 der eIDAS-Verordnung so ändern, dass die Pflicht zur Bereitstellung einer Wallet nur natürliche Personen umfasst. [8] [1]
Die Business Wallet ist ein eigenständiges, dediziertes Instrument für Wirtschaftsakteure und öffentliche Stellen, eine Kategorie, die Unternehmen, öffentliche Stellen, Einzelunternehmer und Selbstständige umfasst. Einzelunternehmer und Selbstständige könnten ihre eigene EU Digital Identity Wallet auch nutzen, um die für Business Wallets angebotenen Vertrauensdienste zu erreichen, etwa den sicheren Kommunikationskanal, ohne eine vollwertige Business Wallet anzuschaffen. [1]
Ist eine "Organisations-Wallet" dasselbe?
Im alltäglichen Gebrauch ja. "Unternehmens-Wallet", "Organisations-Wallet", "Firmen-Wallet" und "enterprise wallet" beschreiben alle eine Wallet, die von einer Organisation und nicht von einer Person gehalten wird, und die Begriffe werden austauschbar verwendet.
Der Begriff, der kein Synonym ist, ist die EU Digital Identity Wallet, die eIDAS2 für natürliche und juristische Personen gleichermaßen geschaffen hat und deren verpflichtende Ausgabe COM(2025) 838 auf natürliche Personen beschränken würde. [8] [1]
Was würde sie einsparen?
Wer würde Wallets bereitstellen?
Jede in der Union niedergelassene Einrichtung, die einer nationalen Aufsichtsstelle ihre Absicht anzeigt und die Anforderungen erfüllt. Der Vorschlag setzt auf ein Anzeigeverfahren statt auf eine vorherige Zulassung, wobei die bestehenden eIDAS-Aufsichtsstellen die Anbieter nachträglich beaufsichtigen. [1]
Die allgemeine Ausrichtung des Rates würde diese Anzeige durch einen Antrag auf Zulassung ersetzen und die Prüfung auf 60 Tage verlängern, sodass die Frage, wer eine Wallet anbieten darf, zu den in den Verhandlungen noch offenen Punkten gehört. [13]
Wo kann ich den Vorschlag lesen?
Sie können den Vorschlag selbst lesen oder seinen Fortschritt über das Legislativobservatorium des Parlaments verfolgen. [1] [4]
Hat die Kommission eine Folgenabschätzung durchgeführt?
Keine förmliche. Die Kommission hat eine Ausnahme von der Folgenabschätzung gewährt, weil die Business Wallets unmittelbar auf der politischen Entscheidung aufbauen, die sie bereits 2021 für den Europäischen Rahmen für die digitale Identität bewertet hatte. [1]
Stattdessen analysiert ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, SWD(2025) 837, das Problem, die Politikoption und deren erwartete Kosten und Nutzen im Einzelnen. [12]
Würde sie ein Unternehmen etwas kosten?
Könnten Unternehmen außerhalb der EU eine nutzen?
Ja, der Vorschlag sieht das vor. Sein Kapitel zu internationalen Aspekten würde es einem Anbieter erlauben, eine European Business Wallet an einen in einem Drittland niedergelassenen Wirtschaftsakteur auszugeben, sobald diesem Identifizierungsdaten des Wallet-Inhabers und eine eindeutige Kennung ausgestellt wurden und seine Identität mit den in eIDAS vorgesehenen Methoden überprüft wurde. [1]
Es wäre eine Wallet-Identität je Wirtschaftsakteur. Ein Akteur dürfte nur einen Satz Identifizierungsdaten beantragen, der Anbieter würde den Antrag seiner Aufsichtsstelle melden, und die Mitgliedstaaten würden zusammenarbeiten, damit kein außerhalb der Union niedergelassener Akteur zwei erhält. [1]
Der Rahmen würde auch in die andere Richtung wirken: Die Kommission könnte in Drittländern angebotene Business Wallets oder ganze Rahmenwerke als gleichwertig anerkennen, sofern sie mit dem eIDAS-Vertrauensrahmen interoperabel sind und zumindest Identifizierung, Authentifizierung und den Austausch elektronischer Attributsbescheinigungen unterstützen. Die Wallet-Anbieter selbst müssten weiterhin in der Union niedergelassen sein. [1]
Wie würde sie sich zum Once-Only Technical System und zur Single Digital Gateway verhalten?
Die Single Digital Gateway wurde mit der Verordnung (EU) 2018/1724 eingerichtet, die auch ein technisches System für den automatisierten grenzüberschreitenden Austausch von Nachweisen zwischen zuständigen Behörden vorsieht. Dieses System wendet den Grundsatz der einmaligen Erfassung an: Ein Unternehmen sollte dieselben Daten den Behörden nicht zweimal übermitteln müssen. [14]
Der Vorschlag behandelt die Business Wallets als Ergänzung dieses Systems, nicht als Ersatz dafür. Er sagt, die Verordnung ließe das Recht juristischer Personen, Informationen nur einmal einzureichen, unberührt, und ein Wirtschaftsakteur solle über das Once-Only Technical System abgerufene Nachweise in seiner Wallet halten und weitergeben und mit dem kombinieren können, was die Wallet bereits enthält. [1]
Die Trennlinie verläuft danach, wer mit wem austauscht. Das Once-Only Technical System deckt den Austausch zwischen öffentlichen Stellen ab, während die Business Wallets den Austausch zwischen öffentlichen Stellen und Wirtschaftsakteuren sowie zwischen Wirtschaftsakteuren abdecken würden. [1]
Was ist mit personenbezogenen Daten von Beschäftigten, die für ein Unternehmen handeln?
Eine Business Wallet gehörte der Organisation, nicht der Person, die sie bedient. Der Vorschlag definiert einen bevollmächtigten Vertreter als natürliche oder juristische Person, die aufgrund einer vom Inhaber erteilten Ermächtigung für den Wallet-Inhaber handelt, und definiert das Wallet-Frontend als die Schnittstelle, die mit den für den Inhaber handelnden Nutzern interagiert. [1]
Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt das allgemeine Datenschutzrecht unverändert. Der Vorschlag stellt fest, dass die Verordnung (EU) 2016/679 für jede Verarbeitung personenbezogener Daten nach ihr gilt und dass das Europäische Digitale Verzeichnis, das personenbezogene Daten von Wirtschaftsakteuren enthielte, auf Datenminimierung und Zweckbindung aufgebaut würde, mit Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie Pseudonymisierung, wo dies angemessen ist. [1]
Die selektive Offenlegung wird als weitere Schutzmaßnahme angeboten. Der Vorschlag übernimmt sie aus dem Europäischen Rahmen für die digitale Identität und beschreibt sie als Möglichkeit für Wallet-Nutzer, Art und Umfang der an andere Wallet-Inhaber und an vertrauende Parteien übermittelten Daten zu steuern. [1]
