Die Analyse hinter dem Vorschlag für die European Business Wallet, erklärt
Keine förmliche Folgenabschätzung
Genau genommen gibt es für diesen Vorschlag keine Folgenabschätzung. Die Kommission hat eine Ausnahme gewährt, mit der Begründung, dass die Business Wallets unmittelbar auf der politischen Entscheidung aufbauen, die sie bereits 2021 für den Europäischen Rahmen für die digitale Identität bewertet hatte, und der damals bevorzugten Option folgen: einem harmonisierten Wallet-Rahmen mit unionsweiter Rechtswirkung, angepasst an die berufliche Nutzung. Stattdessen hat sie ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen erstellt, das die erwarteten Kosten und Nutzen im Einzelnen analysiert.[1]
Dieses Dokument, SWD(2025) 837, folgt dennoch dem bekannten Aufbau: Problemdefinition, warum die EU handeln sollte, Ziele, die Politikoption, ihre Auswirkungen und wie diese überwacht würden. Es stützt sich auf eine externe Studie eines von NTT Data geführten Konsortiums, eine Umfrage, die von den 340 erreichten Interessenträgern 65 Antworten erhielt, und 14 vertiefte Interviews.[12]
Das Problem, das es beschreibt
Das Dokument benennt zwei Probleme. Es stellt sie als unternehmensbezogene Erweiterung der Probleme dar, die die Folgenabschätzung von 2021 zur EUDI-Wallet für Einzelpersonen festgestellt hatte.[12]
- Unternehmen und öffentliche Stellen brauchen bessere Möglichkeiten, sich online zu identifizieren und nachzuweisen, wer für sie handeln darf, besonders grenzüberschreitend. Unternehmenskennungen, die in einem Mitgliedstaat vergeben werden, werden in einem anderen nicht immer anerkannt. Einzelunternehmer, Selbstständige und öffentliche Stellen fallen oft nicht unter die Unternehmensregister, die eine EU-weite Kennung vergeben. Und es gibt keinen einheitlichen EU-weiten Weg, ein digitales Mandat oder eine Vollmacht zu speichern und zu prüfen.
- Es gibt keinen verlässlichen, rechtlich anerkannten Weg, auf dem Unternehmen Lizenzen, Zertifikate und Compliance-Daten digital und grenzüberschreitend mit öffentlichen Stellen und untereinander austauschen können. Dieselben Dokumente werden immer wieder eingereicht, oft per E-Mail, Kurier oder über proprietäre Portale, und die EUDI-Wallet, die auf den Schutz der Privatsphäre von Personen ausgerichtet ist, wurde nicht für die Nachvollziehbarkeit konzipiert, die Unternehmen für Prüfungen und Compliance benötigen.
Es führt sie auf drei Ursachen zurück:[12]
- Markt- und Technologiewandel, von Cloud-Computing und KI bis zu datengestützter Berichterstattung, schafft bei Unternehmen und öffentlichen Stellen neuen Bedarf an Vertrauensdiensten.
- Je mehr Unternehmen grenzüberschreitend handeln, desto mehr treiben zersplitterte nationale Compliance-Verfahren ihre Kosten in die Höhe.
- Systeme, die nicht zusammenarbeiten, hindern öffentliche Stellen daran, Unternehmen sicher und effizient zu identifizieren und mit ihnen zu kommunizieren.
Zur Frage, warum die EU und nicht jeder Mitgliedstaat für sich handeln sollte, argumentiert es, dass nationale Systeme für den Inlandsgebrauch gebaut sind und sich in Rechtswirkung, Anwendungsbereich und technischer Gestaltung unterscheiden. Das behindert die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr und verzerrt den Wettbewerb zwischen Unternehmen je nachdem, wo sie niedergelassen sind. Als Rechtsgrundlage nennt es Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), dieselbe wie für den Europäischen Rahmen für die digitale Identität.[12]
Was es erreichen will
Das allgemeine Ziel besteht darin, zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts beizutragen, indem der Verwaltungsaufwand für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen durch digitale Identifizierung, Authentifizierung und rechtsgültigen Datenaustausch verringert wird. Daraus ergeben sich zwei spezifische Ziele:[12]
- Verwaltungsaufwand verringern, Compliance-Verfahren straffen und die Erbringung von Dienstleistungen verbessern.
- Sicherstellen, dass Unternehmen und öffentliche Stellen grenzüberschreitend Zugang zu sicherer und vertrauenswürdiger digitaler Identifizierung haben, die den Bedürfnissen der Nutzer und der Marktnachfrage entspricht.
Das Basisszenario und die Optionen
Das Dokument vergleicht nicht mehrere Politikoptionen. Es nimmt Politikoption 3, die in der Folgenabschätzung von 2021 zur EUDI-Wallet bevorzugte Option, und behandelt sie zugleich als Basisszenario und als einzige geprüfte Politikoption, zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Unternehmen und öffentlichen Stellen.[12]
Die Begründung ist Kohärenz: Da der Europäische Rahmen für die digitale Identität bereits in Kraft und seine technische Architektur festgelegt ist, bezeichnet es das Modell der digitalen Identitäts-Wallet als einzige tragfähige Lösung, um die beiden Arten von Wallets einheitlich und interoperabel zu halten, und beschreibt die Business Wallets als Erweiterung dieses Rahmens statt als eigenständigen Rahmen.[12]
Nach dieser Option müssten Stellen des öffentlichen Sektors ein Mindestmaß an Kernfunktionen ermöglichen: Identifizierung und Authentifizierung, qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel, den Austausch elektronischer Attributsbescheinigungen und den Empfang amtlicher Mitteilungen. Handlungen über diese Funktionen hätten dieselbe Rechtswirkung wie auf Papier oder bei persönlicher Anwesenheit. Unternehmen wären nicht verpflichtet, eine Wallet zu nutzen, und Einzelunternehmer und Selbstständige könnten für einige eigenständige Dienste ihre EUDI-Wallet nutzen, statt eine vollständige Business Wallet zu kaufen.[12]
Die Anwendungsfälle, die es veranschaulicht
Die vorgeschlagene Verordnung selbst wäre anwendungsneutral: Sie würde keine bestimmten Nutzungen bevorzugen. Um zu zeigen, wie sie funktionieren könnte, listet das Dokument von Interessenträgern benannte Anwendungsfälle auf:[12]
- Kundenaufnahme und Sorgfaltsprüfung (Know Your Customer): geprüfte Nachweise statt manueller Sammlung von Dokumenten.
- Rechtliche Vertretung: Vollmachten digital ausstellen, widerrufen und nachverfolgen.
- Öffentliche Auftragsvergabe: vorab geprüfte Nachweise, die sich für mehrere Ausschreibungen wiederverwenden lassen.
- Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit: geprüfte Nachweise bei Behörden anderer Mitgliedstaaten einreichen, ohne persönlich vor Ort zu sein.
- Steuerverwaltung und elektronische Rechnungsstellung: vertrauenswürdige Kennungen und geprüfte Umsatzsteuernachweise.
- Lieferketten: geprüfte Lieferantendaten und Produktnachweise wie den digitalen Produktpass verknüpfen.
Die Kosten, die es modelliert
Wallet-Inhaber würden im ersten Jahr einmalige Kosten tragen (Schulung und Einführung, Aktivierung und IT-Implementierung sowie Beschaffung oder Vertragsschluss) und danach eine wiederkehrende Lizenz- und Wartungsgebühr zahlen. Die Kommission schätzt die durchschnittlichen Kosten je Organisation wie folgt:[12]
| Organisation | Erstes Jahr | Jedes weitere Jahr |
|---|---|---|
| Stelle des öffentlichen Sektors (gewichteter Durchschnitt) | €76,497 | €11,956 |
| Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte) | €1,120 | €500 |
| KMU (10 bis 250 Beschäftigte) | €7,600 | €5,000 |
| Großunternehmen (mehr als 250 Beschäftigte) | €230,000 | €50,000 |
Es wird angenommen, dass alle Stellen des öffentlichen Sektors die Wallet einführen, da sie verpflichtet wären, sie zu akzeptieren. Bei den 95.825 öffentlichen Stellen, die das Modell zählt, ergibt das etwa 7,3 Milliarden Euro im ersten Jahr und danach etwa 1,15 Milliarden Euro pro Jahr. Würden 75 % der Unternehmen sie einführen, beliefen sich deren Kosten auf etwa 45,5 Milliarden Euro im ersten Jahr und danach auf etwa 20,4 Milliarden Euro pro Jahr.[12]
Für Einzelunternehmer und Selbstständige, die stattdessen ihre EUDI-Wallet nutzen, setzt das Dokument eigenständige Dienste auf Grundlage aktueller Marktpreise mit etwa 45 Euro pro Jahr für den neuen Kommunikationskanal an, wobei elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel gesondert berechnet werden.[12]
Die Einsparungen, die es modelliert
Als direkter Nutzen zählen nur Einsparungen durch die Verringerung oder den Wegfall manueller Verwaltungsarbeit. Sie werden mit dem EU-Standardkostenmodell geschätzt: Arbeitskosten pro Stunde, multipliziert mit der Dauer einer Tätigkeit, ihrer Häufigkeit und der Zahl der Organisationen, die sie ausführen, gestützt auf Umfragedaten und amtliche Statistiken. Die Tätigkeiten fallen in sechs Kategorien:[12]
- Identifizierung und Autorisierung
- Austausch von Dokumenten und Informationen
- Compliance und Überprüfung
- Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Datenmanagement
- Genehmigungen und Zertifizierung
- Grenzüberschreitende Koordinierung und Anerkennung
Wenn alle öffentlichen Stellen und 75 % der Unternehmen teilnehmen, beziffert die Kommission den maximalen direkten Nutzen auf etwa 169 Milliarden Euro pro Jahr, unter der Annahme, dass jeder manuelle Vorgang ersetzt wird. Ihr Minimum, beruhend auf den Einsparungen, die die Umfrageteilnehmer erwarteten (22 % bei öffentlichen Stellen, 36 % bei Unternehmen), liegt bei etwa 58 Milliarden Euro pro Jahr.[12]
Nach Abzug der Kosten läge der maximale Nettonutzen bei diesem Adoptionsniveau bei etwa 116 Milliarden Euro im ersten Jahr und danach bei etwa 147 Milliarden Euro pro Jahr. Unter den Mindestannahmen läge er bei rund 6 Milliarden Euro im ersten Jahr und danach bei rund 37 Milliarden Euro pro Jahr. Das Dokument rechnet das Maximum außerdem über zehn Jahre bei gleichbleibendem Nutzen hoch, auf einen Nettobarwert von etwa 1.107 Milliarden Euro.[12]
Das Dokument rechnet dasselbe Modell auch für niedrigere Adoptionsniveaus durch. Beim niedrigsten, etwa 10 % der Unternehmen, ist das Gesamtergebnis im ersten Jahr noch positiv, aber öffentliche Stellen würden mehr zahlen, als sie einsparen, bis ihre einmaligen Kosten aufgefangen sind. Es bezeichnet eine Adoption von 75 % als den wirksamsten und effizientesten Weg, die Ziele zu erreichen.[12]
Es beschreibt außerdem indirekten Nutzen, etwa weniger Betrug, mehr Vertrauen in digitale Transaktionen und geringere Emissionen durch Papier und Reisen. Einiges davon wird beziffert, anderes nicht, und es wird von den oben genannten direkten Einsparungen getrennt gehalten.[12]
Wie sich das zu den Schlagzeilenzahlen verhält
Keine dieser modellierten Zahlen ist eine der beiden Schlagzeilenzahlen, die im Umlauf sind. Die Pressemitteilung der Kommission vom 19. November 2025 nennt Einsparungen für Unternehmen von bis zu 150 Milliarden Euro pro Jahr, ihre Politikseite nennt mindestens 160 Milliarden Euro. Die Kommission bringt die drei nicht miteinander in Einklang.[3][2]
Zu beiden Schlagzeilenzahlen und den Adoptionsniveaus, die das Modell verwendet, siehe die Einsparschätzungen, erklärt.
